Praktische Studienzeit für Juristinnen/Juristen im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)
Nach § 25 Abs. 1 JAPO müssen Studierende, die die 1. Juristische Staatsprüfung in Bayern ablegen wollen, insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten teilnehmen. Das Landesamt für Finanzen, das den Freistaat Bayern insbesondere nach der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaats Bayern (Vertretungsverordnung-VertrV), u.a. vor den ordentlichen Gerichten, den Gerichten für Arbeitssachen, den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit vertritt, bietet Jurastudentinnen und Jurastudenten an, die praktischen Studienzeiten in einer seiner Rechtsabteilungen in Ansbach, Augsburg, München, Regensburg oder Würzburg abzuleisten.
Fachlich kann das Rechtsgebiet Zivilrecht abgedeckt werden. Die Studierenden können in der praktischen Studienzeit einen Eindruck vom Berufsleben von Juristen gewinnen und Erfahrungen in der praktischen Rechtsanwendung sammeln. Das Landesamt für Finanzen bzw. die Rechtsabteilungen an den einzelnen Dienststellen erfüllen die von der JAPO aufgestellten Anforderungen als Ausbildungsstellen.
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