FinanzVERWALTUNG
Aufgaben in der FinanzVERWALTUNG
Das Landesamt für Finanzen ist für die Aufgaben der FinanzVERWALTUNG sachlich zuständig, die nicht dem Bayerischen Landesamt für Steuern obliegen. Insbesondere ist es zuständig für
- die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Kindergeld (Familienkasse), Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge,
- die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
- die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertrV) einschließlich Mahnverfahren,
- außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Nachlassvermögen im Rahmen der Erbfälle des Freistaates Bayern,
- Erledigung der Kassenaufgaben für den größten Teil der Behörden des Freistaates Bayern (Staatsoberkasse Bayern in Landshut).
- die Aufgaben der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie des Betriebsärztlichen Dienstes für die Finanzverwaltung. Bis 31.07.2005 waren diese Aufgaben der Oberfinanzdirektion München (jetzt Bayerisches Landesamt für Steuern) zugeordnet.
Duales Studium in der Verwaltung (FH)
Einstieg in der dritten Qualifikationsebene